Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
der Firma Elektro Merl
1.
Das Gewinnspiel wird von der Firma Elektro Merl GmbH durchgeführt. Auslobender des Gewinnspiels ist allein Elektro Merl. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausnahmslos zu den hier angeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennen Teilnehmer/innen diese Bedingungen ausdrücklich an.
Teilnahme am Gewinnspiel
2.1
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige Personen.
2.2
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen der Firma Elektro Merl GmbH sowie deren Angehörige.
2.3
Die Teilnahme am Gewinnspiele erfolgt mit der von Elektro Merl herausgegebenen und vollständig ausgefüllten Teilnehmerkarte und/oder Gewinnspielkarten und/oder über die Homepage der Firma Elektro Merl.
2.4
Die Teilnahme ist nur aus Österreich möglich.
2.5
Pro Person und Gewinnspiel ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
2.6
Gewinner/innen werden schriftlich oder telefonisch informiert. Eine Information jener Teilnehmer/innen, die nichts gewonnen haben, erfolgt nicht.
Gewinne
3.1
Die in den Ankündigungen und der Werbung für das Gewinnspiel abgebildeten Preise sind bloß schematisch abgebildet. Es können Abweichungen von Modell, Farbe oder anderer Eigenschaften bestehen.
3.2
Ein Anspruch auf Abgeltung des Gewinnes oder dessen Ausbezahlung in barem besteht nicht.
3.3
Die gegenüber Elektro Merl bestehenden Gewinnansprüche dürfen weder verpfändet noch abgetreten werden.
3.4
Meldet sich ein/e Gewinner/in nicht innerhalb von vier Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Verständigung, so verfällt sein/ihr Anspruch und Elektro Merl ermittelt eine/n neue/n Gewinner/in in einer neuerlichen Auslosung. Der Anspruch auf Ausfolgung des Gewinnes erlischt gleichfalls, wenn diese Ausfolgung nicht innerhalb von 1 Monat, gerechnet ab der Verständigung über den Gewinn, aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, erfolgen kann.
3.5
Die Übergabe des Gewinnes erfolgt bei Elektro Merl.
3.6
Die in dem Gewinnspiel ausgelobten und tatsächlich ausgefolgten Gewinne gelten als geschenkt. Nebenkosten, wie z.B. Anmeldekosten (z.B. bei Autos), allfällige Abgaben, Fahrtkosten usw. werden nicht übernommen. Euronics schließt, soweit dies gegenüber den Gewinnern/Gewinnerinnen rechtlich zulässig ist, Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit den Gewinnen aus. Sie und ihre Kooperationspartner haften im Zusammenhang mit den verlosten Gewinnen nur für Schäden, welche sie und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für körperliche Schäden wird durch diesen Ausschluss nicht berührt.
3.7
Informationen über den Datenschutz (insb. Art. 13 EU-DSGVO):
Zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ist Elektro Merl berechtigt, die Personenangaben der an dem Gewinnspiel Teilnehmenden zu speichern. Die Teilnehmenden sind jedoch jederzeit berechtigt, die Einwilligung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Angaben zu widerrufen und von der Teilnahme an dem Gewinnspiel zurückzutreten.
Jene Teilnehmer/innen an dem Gewinnspiel, die Preise gewinnen, stimmen im Vorhinein zu, dass Elektro Merl in der Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für ihre Gewinnspiele ihre Namen sowie Abbildungen/Videos der Preisübergabe veröffentlichen.
Teilnehmer/innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und die bereits genannten Widerspruchs- und Widerrufsrechte. Zusätzlich haben sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Im Übrigen wird auf die diesen Bedingungen angeschlossene Datenschutzerklärung von Euronics verwiesen.
3.8
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; ein Rechtsanspruch der Teilnehmer/innen auf einen Gewinn besteht (daher) nicht.
3.9
Elektro Merl ist berechtigt, das Gewinnspiel aus sachlich gerechtfertigten Gründen, etwa als Folge von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen oder aus technischen Gründen, abzubrechen. In diesem Fall stehen den Teilnehmern weder gegenüber Euronics noch gegenüber ihren Kooperationspartnern Ansprüche zu.
3.10
Elektro Merl ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen, etwa aufgrund von Einwänden von Mitbewerbern oder aus technischen Gründen, berechtigt, diese Bedingungen abzuändern.
3.11
Die zwischen Elektro Merl und den Teilnehmenden des Gewinnspiels entstehenden rechtlichen Beziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Für das gesamte Gewinnspiel gelten, soweit in diesen Bedingungen nichts ausdrücklich geregelt ist, subsidiär die Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
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